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Allgemeine Teilnahmebedingungen für den Karnevalsumzug der Karnevalsgesellschaft Rut-Wieß Rommerskirchen 1956 e.V.

1. Teilnahme am Karnevalsumzug

1.1 Mit der Teilnahme am Karnevalsumzug erklären alle Teilnehmer, dass sie die nachfolgenden Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
1.2 Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Teilnahme entstehen könnten, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters zurückzuführen sind.


2. Bildrechte

2.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen des Umzugs und der Teilnehmer für Print- und Online-Medien zu nutzen.
2.2 Ein Widerspruch gegen die Nutzung von Bildmaterial ist vor der Veranstaltung schriftlich einzureichen.


3. Sicherheitsvorschriften

3.1 Alkohol- und Drogenverbot: Während des Umzugs dürfen Teilnehmer weder unter Alkoholeinfluss stehen noch Drogen konsumieren.
3.2 Sicherheitsvorkehrungen:

  • Teilnehmer mit Fahrzeugen müssen die Fahrzeuganforderungen einhalten.
  • Wagenengel sind verpflichtend und müssen die Sicherheitsrichtlinien befolgen. 3.3 Unfallprävention: Es ist darauf zu achten, dass Zuschauer, insbesondere Kinder, sich nicht in der Nähe der Fahrzeuge aufhalten.

4. Haftungsausschluss

4.1 Der Veranstalter haftet nicht für Sach- oder Vermögensschäden der Teilnehmer oder Dritter, die während der Veranstaltung entstehen.
4.2 Bei Absage des Umzugs durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Pandemie) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Kostenerstattung.
4.3 Schäden durch grob fahrlässige Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen gehen zu Lasten der Verursacher.


5. Ordnung und Sauberkeit

5.1 Der Aufstellplatz am Bahnhof ist sauber zu hinterlassen. Abfälle wie Kartons, Verpackungen, Flaschen etc. müssen von den Teilnehmern entsorgt werden.
5.2 Das Urinieren in der Öffentlichkeit ist verboten und wird als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet.


6. Anforderungen an Fahrzeuge und Wagenengel

6.1 Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein und über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen.
6.2 Wagenengel:

  • Pro Achse eines Fahrzeugs sind zwei Wagenengel erforderlich.
  • Mindestalter: 18 Jahre (16 Jahre mit schriftlicher Zustimmung der Eltern).
  • Alkohol- und Drogenverbot sowie Warnwestenpflicht gelten uneingeschränkt.

7. Verantwortung der Teilnehmer

7.1 Gruppenführer sind dafür verantwortlich, dass alle Mitglieder der Gruppe die Teilnahmebedingungen kennen und einhalten.
7.2 Verstöße gegen die Bedingungen können den Ausschluss vom Umzug nach sich ziehen. Fahrzeuge ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen oder Wagenengel dürfen nicht teilnehmen.


8. Zustimmungserklärung

8.1 Mit der Abgabe der Anmeldeunterlagen bestätigen die Teilnehmer schriftlich, dass sie die Teilnahmebedingungen vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert haben.


Diese Bedingungen gelten für alle Teilnehmergruppen und Einzelpersonen, die am Karnevalsumzug der KG Rut-Wieß Rommerskirchen teilnehmen. Wir danken für die Einhaltung der Regeln und freuen uns auf einen gelungenen Umzug!

Mit närrischen Grüßen,
Die KG Rut-Wieß Rommerskirchen 1956 e.V.

Anmeldeforrmular für den Karnevalszug

Elektronisches Anmeldeformular - Möglich ab dem 15.12.2024